Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 01.09.2007
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der
Firma Torsten Selle,
Am Wasserturm 1 a,
01616 Strehla,
in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragschlusses gültigen Fassung. Abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur dann anerkannt, wenn dieses ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden ist. Alle Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Angebot, Beratung, Vertragsschluss
Angebote der Firma Torsten Selle sind stets freibleibend. Abweichungen und technische Änderungen gegenüber den Abbildungen und Beschreibungen sind möglich.
Die anwendungstechnische Beratung durch die Firma Torsten Selle, gleichgültig, ob in Wort, Bild oder Schrift, erfolgt kostenlos und unverbindlich. Eine diesbezügliche Haftung ist, mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Beratung durch die Firma Torsten Selle befreit den Kunden nicht von einer eigenen Prüfung bezüglich der Eignung des Untergrundes, Anstrich- bzw. Putzaufbau, der Ermittlung des Materialverbrauchs etc. Die Verarbeitungshinweise und Datenblätter des Herstellers sind zu beachten. Diese können bei Bedarf durch die Firma Torsten Selle zur Verfügung gestellt werden. Muster und andere Unterlagen verbleiben im Eigentum des Firma Torsten Selle und dürfen Dritten nur nach vorheriger Genehmigung durch die Firma Torsten Selle zugänglich gemacht werden.
Mit seiner Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Die Firma Torsten Selle kann dieses Angebot entweder durch Lieferung bzw. Übergabe der bestellten Ware oder durch schriftliche Bestätigung der Bestellung annehmen. Bis zum Zeitpunkt der Annahme des Angebotes hat die Firma Torsten Selle das Recht, vom Vertragsschluss Abstand zu nehmen, insbesondere dann, wenn die bestellten Waren nicht oder nicht rechtzeitig lieferbar sind. Erst mit Annahme des Angebotes durch die Firma Torsten Selle entsteht ein Anspruch des Kunden auf Lieferung.
3. Lieferung, Gefahrübergang
Die von der Firma Torsten Selle angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Annahme des Angebotes des Kunden. Sofern die Firma Torsten Selle mit der Lieferung schuldhaft in Verzug gerät, ist der Kunde berechtigt, nach Ablauf einer vom Kunden schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche diesbezüglich, insbesondere wegen entgangenem Gewinn o.ä. sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Soweit der Kunde mit einer Verbindlichkeit gegenüber der Firma Torsten Selle in Verzug gerät, ist die Firma Torsten Selle berechtigt die Lieferung bestellter Waren bis zum vollständigen Ausgleich der Verbindlichkeit zu verweigern. Die Firma Torsten Selle gerät dadurch mit der Lieferung nicht in Verzug.
Die Firma Torsten Selle ist auch zur Lieferung von Teilmengen berechtigt.
Sofern der Kunde die bestellte Ware bei der Firma Torsten Selle nicht selbst abholt, erfolgt die Lieferung auf Kosten des Kunden. Der Firma Torsten Selle obliegt dabei die Wahl des Lieferweges. Die Firma Torsten Selle bemüht sich hinsichtlich des Lieferweges die Wünsche und Interessen des Kunden zu berücksichtigen. Dadurch bedingte Mehrkosten gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden.
Die Kosten der Lieferung werden dem Kunden im Rahmen der Annahme des Angebotes mitgeteilt und gelten vom Kunden als angenommen.
Im Rahmen der Lieferung der bestellten Ware geht die Gefahr des zufälligen Unterganges auf den Kunden über, sobald die Firma Torsten Selle die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben hat. Für während des Transportes entstehende Beschädigungen an der Ware übernimmt die Firma Torsten Selle keine Haftung. Etwaige Schadensersatzansprüche der Firma Torsten Selle hieraus gegenüber der den Transport ausführenden Person tritt die Firma Torsten Selle an den Kunden ab.
4. Rücknahme von Waren
Die Rücknahme von gelieferten Waren ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für angebrochene Gebinde, Verpackungen, Sonderbestellungen bzw. Sonderlieferungen etc. Ebenso ist die Rücknahme beschädigter Ware ausgeschlossen.
Die Rücknahme von Lagerware erfolgt in Ausnahmefällen nach einer entsprechenden Vereinbarung zwischen der Firma Torsten Selle und dem Kunden. Im Falle der Rücknahme von Lagerware erfolgt eine Rückerstattung des Kaufpreises nur in Höhe von 60 % des Verkaufspreises an den Kunden.
5. Fällig und Zahlung, Eigentumsvorbehalt
Die Rechnungen der Firma Torsten Selle sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewährt die Firma Torsten Selle 2 % Skonto. Bei Vorkasse gewährt die Firma Torsten Selle 3 % Skonto. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung gewährt die Firma Torsten Selle 4 % Skonto.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde automatisch ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Der Kunde hat alle sich aus dem Zahlungsverzug ergebenden Kosten zu tragen. Die Forderung der Firma Torsten Selle wird ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzuges mit einem Zinssatz von 8 %-punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware bleibt diese im Eigentum der Firma Torsten Selle. Der Kunde ist jedoch berechtigt, im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes die Ware zu verarbeiten, zu vermischen bzw. zu verbinden oder zu veräußern.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der gelieferten Ware entstehenden Erzeugnisse. Hinsichtlich dieser Erzeugnisse gilt die Firma Torsten Selle sodann als Hersteller und erwirbt Eigentum an diesem Erzeugnis, ohne das dem Kunden aus diesem Rechtsübergang gegenüber der Firma Torsten Selle Ansprüche erwachsen. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt die Firma Torsten Selle Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis der Bruttorechnungswerte der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sache zu den anderen Materialien. Ist im Falle einer Vermischung, Verbindung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware mit einer anderen Sache diese als Hauptsache anzusehen, erhält die Firma Torsten Selle an dieser Hauptsache Miteigentum im Umfang des Bruttorechnungswertes.
Der Kunde tritt bereits mit der Veräußerung, der Verarbeitung, der Vermischung bzw. der Vermengung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware die ihm hieraus gegebenenfalls erwachsenden Forderungen gegenüber Dritten an die Firma Torsten Selle zur Sicherheit ab. Übersteigt die Sicherheit die Forderung der Firma Torsten Selle aus der Lieferung der Ware um mehr als 15 %, verpflichtet sich die Firma Torsten Selle auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Ihrer Wahl freizugeben.
Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware ist nicht gestattet
6. Gewährleistung
Die Firma Torsten Selle haftet im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nur in dem Umfang, wie sich der Kunde an die Verarbeitungshinweise und Datenblätter der Hersteller gehalten hat.
Geringe Abweichungen der Produkteigenschaften, bedingt durch die Verwendung natürlicher Rohstoffe, stellen keinen Mangel dar und sind somit von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Die Firma Torsten Selle übernimmt weiterhin keine Gewährleistung für die Tauglichkeit der gelieferten Ware für die Zwecke des Kunden. Dies gilt insbesondere für die Eignung des Untergrundes im Rahmen der Verarbeitung der gelieferten Ware durch den Kunden.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der Ware an den Kunden und beträgt, sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt 1 Jahr. Im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre.
Mängel an der gelieferten Ware sind unverzüglich schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels gegenüber der Firma Torsten Selle anzuzeigen.
7. Schadensersatz
Schadensersatz wegen Verletzung einer Pflicht aus dem Vertragsverhältnis ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu leisten. Entsprechendes gilt für Schadensersatzansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes.
8. Datenschutz, Kreditprüfung
Zum Zwecke der Auftragsabwicklung und zur Pflege der Kundenbeziehungen werden personenbezogene Daten der Kunden verarbeitet und gespeichert. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die persönlichen Kundendaten werden an keine dritten Personen weitergegeben oder für Werbezwecke zur Verfügung gestellt.
Zum Zwecke der Kreditprüfung des Kunden ruft die Firma Torsten Selle gegebenenfalls Bonitätsinformationen ab.
9. Sonstiges
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Als Gerichtsstand wird Strehla vereinbart. Hinsichtlich des Gerichtsstandes gilt dies jedoch nur, soweit der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Unwirksame Bestimmungen werden durch gesetzlich zulässige Bestimmungen ersetzt.
Strehla, 01.09.2007